[AFP / Armend Nimani]
Wien. Vorige Woche hat der Gerichtshof der EU (EuGH) mit einem Urteil über das ungleiche Pensionsalter von Frauen und Männern aufhorchen lassen. Dass polnische Richterinnen nach einer Justizreform 2017 mit 60 in Pension gehen mussten, während ihre männlichen Kollegen bis 65 arbeiten sollten, widersprach dem EU-Recht (C-192/18 – Polen hatte die Reform mittlerweile reformiert). Droht damit auch das ungleiche Pensionsalter in Österreich, das erst ab 2024 bis 2033 schrittweise angepasst wird, früher zu kippen?

