Auch wenn das Gesetz dies erst für 14-Jährige vorsieht.
Wien. Unter gewissen Voraussetzungen dürfen auch Unmündige den Kontakt zu einem Elternteil ablehnen. Das betont der Oberste Gerichtshof (OGH), der damit gegen den Wunsch eines Vaters entscheidet, der seine Tochter treffen wollte.

