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Tochter kann Kontakt zu Vater ablehnen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/327Die Presse - Recht 2019, 15 Heft 42 v. 14.10.2019

Auch wenn das Gesetz dies erst für 14-Jährige vorsieht.

Wien. Unter gewissen Voraussetzungen dürfen auch Unmündige den Kontakt zu einem Elternteil ablehnen. Das betont der Oberste Gerichtshof (OGH), der damit gegen den Wunsch eines Vaters entscheidet, der seine Tochter treffen wollte.

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