Üble Nachrede. Wer gleichartige verbotene Äußerungen in mehreren Medien bringt, haftet auch dann, wenn eines nur auf das andere verweist.
Wien. Der Streit zwischen "Krone"-Kolumnist Michael Jeannée und "Österreich"-Chef Wolfgang Fellner ist in die Verlängerung gegangen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt bei dem gegen Fellners Medien gerichteten Verbot, Jeannée Arbeit unter Alkoholeinfluss nachzusagen, nachgeschärft.

