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"Alkoholeinfluss": Link auf Facebook zu Angriffen auf Jeannée verboten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/324Die Presse - Recht 2019, 13 Heft 42 v. 14.10.2019

Üble Nachrede. Wer gleichartige verbotene Äußerungen in mehreren Medien bringt, haftet auch dann, wenn eines nur auf das andere verweist.

Wien. Der Streit zwischen "Krone"-Kolumnist Michael Jeannée und "Österreich"-Chef Wolfgang Fellner ist in die Verlängerung gegangen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt bei dem gegen Fellners Medien gerichteten Verbot, Jeannée Arbeit unter Alkoholeinfluss nachzusagen, nachgeschärft.

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