Das Höchstgericht kippte mehrere AGB-Klauseln.
Wien. Etliche Inhaber von Paylife-Kreditkarten haben jahrelang zu viel bezahlt: Das teilt die Arbeiterkammer nach dem Abschluss eines Verfahrens mit, das sie wegen zahlreicher Klauseln in den Geschäftsbedingungen geführt hatte. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) liegt nun vor (1Ob124/18v). Der überwiegende Teil der beanstandeten Klauseln war demnach tatsächlich unzulässig.

