WirtschaftsrechtJudith HechtDie Presse - Recht 2019/22Die Presse - Recht 2019, 19 Heft 3 v. 17.1.2019
[Goleminov]
Wien. Seit 2017 ist zur Gründung einer Ein-Personen-GmbH kein Notariatsakt mehr erforderlich. Mit 1. Jänner soll nun auch die Gründung einer Mehr-Personen-GmbH vereinfacht werden.