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Wer zahlt die Ausbildungskosten?

WirtschaftsrechtJudith HechtDie Presse - Recht 2019/303Die Presse - Recht 2019, 19 Heft 39 v. 26.9.2019

[MGO]

Wien. Nicht nur für Arbeitnehmer ist es gut, wenn sie sich beruflich fortbilden, auch der Arbeitgeber hat etwas davon. Deshalb übernehmen viele Unternehmen die – mitunter auch sehr hohen – Fortbildungskosten ihrer Mitarbeiter oftmals zur Gänze. In aller Regel wird zuvor eine Vereinbarung abgeschlossen, um zu regeln, ob und wie viel der Kosten der Arbeitnehmer zurückzuzahlen muss, wenn er das Dienstverhältnis bald nach Abschluss der Ausbildung beendet.

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