Spital hatte Mitverschulden der Frau eingewandt.
Wien. Verlust des rechten Eierstocks und Eileiters sowie ausgedehnte Verwachsungen im Bauchraum: Das musste eine Frau erleiden, weil ein Spital sie mit unvollständiger Diagnose und einer nicht ausreichenden Therapieempfehlung entlassen hatte. Der Versuch des Krankenhauses, der Frau ein (Mit-)Verschulden anzulasten, scheiterte nun beim Obersten Gerichtshof (OGH).

