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Wenn die Ex im Testament steht

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2019/274Die Presse - Recht 2019, 18 Heft 35 v. 29.8.2019

[MGO]

Wien. Testamente zugunsten von Lebenspartnern haben ihre Tücken – wenn man sich später trennt. Gab es früher die Problematik, dass dann oft vergessen wurde, den Expartner aus dem Testament zu streichen, ist es nach der neuen Rechtslage umgekehrt: Wer möchte, dass der frühere Partner trotzdem erbt, muss das eigens verfügen. Aber wie konkret muss eine solche Anordnung sein? Laut Judikatur ist das Auslegungssache – und das macht es besonders heikel. Dass es dabei auf jedes einzelne Wort ankommen kann, zeigt ein aktueller Fall, den der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich entschieden hat (2Ob192/18a).

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