[MGO]
Wien. Testamente zugunsten von Lebenspartnern haben ihre Tücken – wenn man sich später trennt. Gab es früher die Problematik, dass dann oft vergessen wurde, den Expartner aus dem Testament zu streichen, ist es nach der neuen Rechtslage umgekehrt: Wer möchte, dass der frühere Partner trotzdem erbt, muss das eigens verfügen. Aber wie konkret muss eine solche Anordnung sein? Laut Judikatur ist das Auslegungssache – und das macht es besonders heikel. Dass es dabei auf jedes einzelne Wort ankommen kann, zeigt ein aktueller Fall, den der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich entschieden hat (2Ob192/18a).

