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Ryanair-Piloten dürfen nicht streiken

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2019/268Die Presse - Recht 2019, 15 Heft 34 v. 22.8.2019

Zweitägiger Ausstand wurde von Gericht untersagt.

Wien. Ein Gericht in Dublin hat den geplanten zweitägigen Streik der in Irland stationierten Ryanair-Piloten per einstweiliger Verfügung untersagt. Die für diesen Donnerstag und Freitag geplante Arbeitsniederlegung muss nach der Entscheidung des High Court in Dublin nun solange aufgeschoben werden, bis vor Gericht geklärt ist, ob die Gewerkschaft Forsa gegen Abmachungen mit Ryanair verstoßen hat.

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