Wien. Ein Handy ist heutzutage immer dabei – und damit auch die Möglichkeit, die Exekutive zu filmen. Aber muss es sich ein Polizist überhaupt gefallen lassen, dass er erkennbar abgelichtet wird? Und was gilt, wenn das Video danach auch noch auf YouTube landet? Fragen, bei denen sich die Gerichtsinstanzen nicht einig waren. Doch nun klärte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Rechtslage.

