[MGO]
Wien. Über Umbauarbeiten in Mietwohnungen wird oft gestritten. Hinter dem Rücken des Vermieters und dann auch noch unsachgemäß durchgeführt, können sie sogar ein Kündigungsgrund sein. „Erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes“ heißt das dann auf Juristendeutsch. Aber wo liegt die Grenze? Droht schon der Wohnungsverlust, wenn man einen Pfuscher mit Installationsarbeiten beauftragt, eine erforderliche Baubewilligung nicht einholt oder sich ein Bauplan als fehlerhaft herausstellt?

