Wien. Deutsche Architekten und Ingenieure müssen sich von ihrer Honorarordnung verabschieden. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstoßen die dort festgeschriebenen Mindest- und Höchstsätze gegen Unionsrecht (C-377/17).
Wien. Deutsche Architekten und Ingenieure müssen sich von ihrer Honorarordnung verabschieden. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstoßen die dort festgeschriebenen Mindest- und Höchstsätze gegen Unionsrecht (C-377/17).
