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510 Euro Strafe für Onlinevermieter

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2019/238Die Presse - Recht 2019, 7 Heft 30 v. 22.7.2019

[Gettyimages]

Die Überlassung von Küchenutensilien kann als Sachmiete durchgehen, die Verabreichung von Speisen deutete hingegen in Richtung Gastgewerbe.

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