Oberster Gerichtshof weist Erneuerungsantrag zurück.
Wien. Ein rechtskräftig wegen schwerer Sachbeschädigung und des Missbrauchs von Ton- und Abhörgeräten verurteilter Rechtsanwalt sah sich in seinen Rechten aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Mit einem Erneuerungsantrag an den Obersten Gerichtshof ist er jetzt aber gescheitert: Er hat ihn nämlich selbst eingebracht und keinen anderen Anwalt damit betraut.

