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VfGH: 14 Tage für Rekurs genügen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/218Die Presse - Recht 2019, 7 Heft 27 v. 1.7.2019

Verfassungsrichter teilen Bedenken des OGH nicht.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht kein Problem mit der bloß 14-tägigen Frist für Rechtsmittel in Streitigkeiten über das Erbrecht. Es liege im Ermessen des Gesetzgebers, diese Frist kürzer als in anderen Fällen zu bemessen.

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