Verfassungsrichter teilen Bedenken des OGH nicht.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht kein Problem mit der bloß 14-tägigen Frist für Rechtsmittel in Streitigkeiten über das Erbrecht. Es liege im Ermessen des Gesetzgebers, diese Frist kürzer als in anderen Fällen zu bemessen.

