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Strafe für Laserblocker

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/210Die Presse - Recht 2019, 13 Heft 26 v. 24.6.2019

Unwissen hilft nicht. Autofahrer gab an, die Ausstattung des Autos seines Chefs nicht gekannt zu haben.

Wien. Er sei „technisch unbedarft“, sagte ein Mann, der mit einem verbotenen Laserblocker an Bord unterwegs gewesen war. Und zwar in einem Auto seines Arbeitgebers, dessen Ausstattung mit versteckten Extras der Fahrer nicht gekannt haben will. Ob er trotzdem bestraft werden darf, wollte er vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wissen.

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