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NACHRICHTEN: EuGH-Entscheid zu Flugverspätung

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2019/216Die Presse - Recht 2019, 19 Heft 26 v. 27.6.2019

Fluggäste können nicht auf Entschädigung hoffen, wenn wegen Treibstoffs auf der Startbahn ihr Flug verspätet ist, entschied der EuGH. Dies sei ein außergewöhnlicher Umstand, die Airline müsse nicht zahlen (C-159/18). Aber: Das gilt nur, wenn der ausgelaufene Treibstoff nicht von einem Flugzeug der jeweiligen Airline stammt.

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