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Lyoness muss Alt-Kunden Beiträge zahlen

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2019/198Die Presse - Recht 2019, 17 Heft 23 v. 6.6.2019

VKI erzielte einen Vergleich mit der Rabattfirma.

Wien. Das Unternehmen Lyoness Europe, das inzwischen seine Produkte unter Cashback World vertreibt, muss Alt-Kunden ihre Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Nutznießer sind Verbraucher, die unter die Geschäftsbedingungen der Jahre 2007 bis 2012 fallen. Das ergab ein Vergleich auf Betreiben des Vereins für Konsumentenschutz (VKI). Um wie viel Geld und Kunden es geht, wollen beide Seiten nicht sagen.

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