RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2019/195Die Presse - Recht 2019, 15 Heft 23 v. 3.6.2019
[Clemens Fabry]
Für Glücksspiele und Wetten benötigte ein Mann Geld. Bereits das dauerhafte Spielen stellte laut den Höchstrichtern aber eine Eheverfehlung dar.