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VfGH billigt Zahlungspflicht für Schubhaft

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/168Die Presse - Recht 2019, 13 Heft 20 v. 13.5.2019

Betroffene könnten Haft durch Ausreise beenden, so der Verfassungsgerichtshof.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht kein Problem darin, dass Schubhäftlinge in Österreich für die Kosten ihrer Unterbringung aufkommen müssen. Er widerspricht damit der Einschätzung des Verwaltungsgerichts Wien, das es für verfassungswidrig hält, dass Schubhäftlinge im Gegensatz zu anderen ausländischen Eingesperrten 70 Euro pro Tag der Schubhaft zahlen müssen.

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