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Buslenker verletzt, Strafe höher

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/127Die Presse - Recht 2019, 13 Heft 15 v. 8.4.2019

Körperverletzung. Buslenker sind vom Strafrecht besonders geschützt. Auch, wenn sie außerhalb des Gefährts Passagieren helfen, sagt der OGH.

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