[MGO]

Wien. Schmiergeld zu zahlen, um einen Auftrag an Land zu ziehen, erfüllt für sich allein noch nicht den Tatbestand der Untreue. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich klargestellt. Der bisher gängigen, strengeren Sicht der Dinge erteilte er damit eine Absage.