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Hohe Strafe für verbotene Ablöse bestätigt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/119Die Presse - Recht 2019, 14 Heft 14 v. 1.4.2019

Sanktion kann mehr ausmachen als die Zahlung ohne Gegenleistung.

Wien. Mieter, die von ihren Nachfolgern Geld verlangen, ohne ihnen dafür eine entsprechende Gegenleistung zu bieten, müssen nicht bloß diese verbotene Ablöse zurückzahlen. Sie können auch noch bestraft werden, und zwar in einem Ausmaß, das die verpönte Zahlung übersteigt. Das zeigt ein aktuell vom Verwaltungsgerichtshof entschiedener Fall.

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