Höchstgericht kippt schlecht fundierte Entscheidung.
Wien. Wer für ein Vorhaben ein Konzept erstellt hat, kann nicht zum gerichtlichen Sachverständigen für denselben Fall bestellt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat deshalb die Genehmigung des Ankaufs von Vorarlberger Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung aufgehoben (Ra 2018/11/0077).

