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Angeblich falscher „Prof.“ ist nicht strafbar

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/110Die Presse - Recht 2019, 13 Heft 13 v. 25.3.2019

Nur „em.-Prof.“ ist für den VwGH „universitätstypisch“.

Wien. Während Kaiser-Enkel Karl Habsburg mit seinem Internetauftritt eine Diskussion über die Strafbarkeit der Verwendung von Adelsbezeichnungen ausgelöst hat – die Strafdrohung ist noch in Kronen angegeben –, ist nun ein Streit über einen urösterreichischen Ersatz-Adelstitel ausgebrochen: den Professor.

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