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Wenn das Diensthandy nie Pause hat

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2019/105Die Presse - Recht 2019, 20 Heft 12 v. 21.3.2019

Wien. Keine Frage, es war kein alltäglicher Job. Es ging um Objekt- und Personenschutz, dafür rekrutiert wurden vorwiegend ehemalige Angehörige einer (ausländischen) Armee. Ständige Erreichbarkeit, auch in der Freizeit, sei integraler Teil der Arbeit, wurde den Mitarbeitern gesagt, das Diensthandy müsse immer aufgeladen sein und dürfe Tag und Nacht nie auf lautlos gestellt werden. Wer sich eine Zeit lang ausklinken oder Wien verlassen wollte, brauchte eine Genehmigung. Sogar wer bloß in den Park laufen ging, meldete sich üblicherweise vorher ab. Reagierte jemand ohne Abmeldung längere Zeit nicht auf Anrufe, setzte es eine Rüge, mit dem Hinweis, der Mitarbeiter habe "die Konsequenzen seines Handelns zu tragen".

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