EU erlaubt Österreich die übliche Schnapsherstellung.
Straßburg. Österreichs Schnapsbrenner müssen sich nicht umstellen, wenn sie Obstler herstellen. Die EU-Spirituosenverordnung erlaubt weiter die Beimischung anderer Obstsorten als Äpfel und Birnen, teilte der EU-Abgeordnete Lukas Mandl in einer Aussendung mit. Die in Österreich gängige Herstellungsmethode bleibe damit erlaubt, und "der Obstler wird unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt", so Mandl.

