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Obstler brennen wie gehabt

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2019/97Die Presse - Recht 2019, 21 Heft 11 v. 14.3.2019

EU erlaubt Österreich die übliche Schnapsherstellung.

Straßburg. Österreichs Schnapsbrenner müssen sich nicht umstellen, wenn sie Obstler herstellen. Die EU-Spirituosenverordnung erlaubt weiter die Beimischung anderer Obstsorten als Äpfel und Birnen, teilte der EU-Abgeordnete Lukas Mandl in einer Aussendung mit. Die in Österreich gängige Herstellungsmethode bleibe damit erlaubt, und "der Obstler wird unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt", so Mandl.

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