Höchstgericht. Eine Mieterin schützte vor, ihren Betrieb zu verpachten, gab aber nur ihr Geschäftslokal weiter. Nun muss sie Vertragsstrafe zahlen.
Wien. Vermieter von Geschäftsräumen können sich den Nutzer ihrer Räumlichkeiten nicht immer aussuchen. Denn Unternehmer haben das Recht, ihr Unternehmen zu verkaufen oder zu verpachten – und der Pächter oder Erwerber darf es am bestehenden Standort weiterführen.

