Sturz II. Eine Mutter wurde nach der Geburt ihres Kindes psychisch krank und sprang in die Tiefe. Die Unfallversicherung müsse auch in solchen Fällen zahlen, sagt der OGH.
Wien. Auch wenn sich eine Person mit Suizidabsichten vom Balkon stürzte, können private Unfallversicherungen unter Umständen zur Zahlung verpflichtet werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

