Für Vorwurf der Erpressung fehlten nötige Feststellungen.
Wien. Der Oberste Gerichtshof hat die Verurteilung zweier Staatsverweigerer wegen schwerer Erpressung aufgehoben. Die beiden Frauen – es waren Mutter und Tochter – wollten nicht länger Kanalgebühr, Hundeabgabe und Grundsteuer zahlen; inwiefern ihre Drohungen aber die Opfer einzuschüchtern vermochten, geht aus dem Urteil nicht klar genug hervor.

