Frau muss ausziehen, weil Fenster ständig offen war.
Wien. Wer es mit dem Lüften am WC übertreibt, kann seine Wohnung verlieren. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Die Vermieterin machte geltend, dass die Mieterin die Wohnung gar nicht nütze und einen "erheblich nachteiligen Gebrauch" vom Mietgegenstand mache. Die Mieterin bestritt das. Allerdings sei sie aus beruflichen Gründen einen erheblichen Teil des Jahres im Ausland.

