Rechtsanwälte wird dieser Spruch des Verwaltungsgerichtshofs nicht glücklich machen: Wer sich in einem Verfahren, in dem er seine Interessen auch selbst wahrnehmen könnte, anwaltlich vertreten lässt, kann die Anwaltskosten nicht von der Steuer absetzen, entschied das Höchstgericht (Ro 2018/13/0002).

