Glatteis II. Der Weg zu den Parkplätzen für Fahrgäste muss laut einem Urteil sicher sein.
Wien. Weil er schon beim Aussteigen aus dem Zug gesehen habe, dass der Boden eisig sei, habe er einen Umweg genommen, sagte der Kläger. Doch auf dem eingeschlagenen Weg vom Bahnhof zum bahnhofseigenen Parkplatz war der Jahreskartenbesitzer der ÖBB erst recht zu Sturz gekommen. Das Unglück geschah zehn Meter nach dem Ausgangsportal. Haften die ÖBB für das Unglück?

