Bei betrieblicher Nutzung entfällt die Mehrwertsteuer.
Wien. Unternehmer, die ein Wohnmobil betrieblich nutzen, können dafür den Vorsteuerabzug geltend machen und brauchen also keine Mehrwertsteuer zu zahlen. Das geht aus einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hervor, mit der das Höchstgericht erstmals über die umsatzsteuerliche Einordnung dieser Art von Fahrzeugen entschieden hat.

