Oberster Gerichtshof hält 14 Tage für verfassungswidrig.
Wien. Die Rechtsmittelfrist in Streitigkeiten über das Erbrecht sei mit 14 Tagen zu kurz bemessen. Aus diesem Grund hat der Oberste Gerichtshof beim Verfassungsgerichtshof eine Gesetzesprüfung beantragt. Die Zivilrichter vermissen einen sachlichen Grund für die kurze Frist im außerstreitigen Verfahren, das inhaltlich um nichts weniger konfliktgeladen sein kann als ein streitiges Verfahren.

