Wien. Wien. Wenn man auf den sogenannten Neffentrick hereinfällt und einem Betrüger, der sich als Angehöriger ausgibt, Geld zukommen lässt: Kann man sich dann bei der Bank schadlos halten, die den Geldtransfer abgewickelt hat? Damit hatte sich der OGH kürzlich zu befassen (9 Ob 32/18y).

