Sprachenstreit. Ein Neuseeländer wollte nicht Unterhalt zahlen, weil er den Beschluss nur auf Deutsch erhalten habe. Das reicht aber, weil er ihn in Österreich entgegennahm.
Wien. Wie kompliziert es sein kann, Unterhalt aus dem Ausland zu bekommen, zeigt ein aktueller Fall. Im Mittelpunkt stand ein Vater, dem nach längerem Hin und Her zwar ein Gerichtsdokument zugestellt werden konnte, der aber mit Verweis auf die fehlende Übersetzung nicht zahlen wollte.

