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Bauer darf nicht rücksichtslos lärmen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2018/362Die Presse - Recht 2018, 13 Heft 44 v. 29.10.2018

[Todd Korol/Reuters]

Wien. Vielleicht hätte er doch einfach die 100 Euro Strafe zahlen sollen, die er wegen ungebührlicher Lärmerregung in der Nacht aufgebrummt bekommen hatte. Ein Tiroler Landwirt wollte es aber genau wissen und rief nach dem Landesverwaltungsgericht auch noch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als höchste Instanz an. Um am Ende doch nur bestätigt zu bekommen, dass seine Bestrafung rechtens war.

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