vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Krebswarnung für Raucher versteckt: Trafikant bestraft

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2018/364Die Presse - Recht 2018, 15 Heft 44 v. 29.10.2018

[Feature: APA/dpa/Daniel Bockwoldt]

So ist es korrekt: Die Warnhinweise samt Schockbildern müssen für potenzielle Zigarettenkäufer sichtbar sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!