vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Was tun nach einem Hackerangriff?

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2018/358Die Presse - Recht 2018, 21 Heft 43 v. 25.10.2018

[MGO]

Wien. Vor rund einem halben Jahr der Skandal um die illegale Weitergabe von Nutzerdaten an die britische Analysefirma Cambridge Analytica, kürzlich ein spektakulärer Hackerangriff auf 50 Millionen Nutzerprofile: Facebook hat schon ruhigere Zeiten erlebt. Die Hackerattacke beschäftigt nun auch die Behörden. Die irische Datenschutzkommission prüft, ob sich Facebook an alle Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehalten hat. Wenn nicht, drohen zusätzlich zum Imageverlust Schadenersatzforderungen und schlimmstenfalls eine Milliardenstrafe. Wobei es nicht nur auf hinreichende Präventionsmaßnahmen ankommt, sondern auch auf das Verhalten nach der Attacke. Das wirft auch für andere Unternehmen Fragen auf: Was muss man tun, wenn man gehackt wurde? Wem muss was gemeldet werden? Und was kann man zur Aufklärung eines Hackerangriffs beitragen?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!