Wechselschuldner darf Einwände vorbringen.
Einen Blankowechsel zu unterschreiben ist gefährlich. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) setzt dem aber nun immerhin Grenzen (8 Ob 147/17a): Geklagt hat ein Bankinstitut, das einer GmbH Kredite in Schweizer Franken gewährt hat. Zur Besicherung hat ein Blankowechsel gedient. "Es stehen uns [. . .] keine wie immer gearteten Einwendungen aus dem Grundgeschäft zu", hieß es darin.

