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BLANKOWECHSEL DER WOCHE

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2018/339Die Presse - Recht 2018, 19 Heft 41 v. 11.10.2018

Wechselschuldner darf Einwände vorbringen.

Einen Blankowechsel zu unterschreiben ist gefährlich. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) setzt dem aber nun immerhin Grenzen (8 Ob 147/17a): Geklagt hat ein Bankinstitut, das einer GmbH Kredite in Schweizer Franken gewährt hat. Zur Besicherung hat ein Blankowechsel gedient. "Es stehen uns [. . .] keine wie immer gearteten Einwendungen aus dem Grundgeschäft zu", hieß es darin.

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