Sparkonten sind laut EuGH keine "Zahlungskonten".
Wien. Ein Sparkonto ist kein Zahlungskonto. Das hat der EuGH entschieden (C-191-17). Für Österreich heißt das: Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) gilt dafür nicht. Wichtig ist das vor allem wegen darin enthaltener Regeln, die den Verbraucherschutz betreffen.

