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EuGH-Urteil: Konto ist nicht gleich Konto

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2018/341Die Presse - Recht 2018, 19 Heft 41 v. 11.10.2018

Sparkonten sind laut EuGH keine "Zahlungskonten".

Wien. Ein Sparkonto ist kein Zahlungskonto. Das hat der EuGH entschieden (C-191-17). Für Österreich heißt das: Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) gilt dafür nicht. Wichtig ist das vor allem wegen darin enthaltener Regeln, die den Verbraucherschutz betreffen.

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