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Temposünder darf nicht mehr Traktor fahren

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/299Die Presse - Recht 2018, 15 Heft 37 v. 10.9.2018

VwGH billigt Führerscheinabnahme für zwei Wochen.

Wien. Verkehrsunzuverlässig: So lautete das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich über einen Mann, der im Bezirk Braunau am Inn in eine mobile Radarkontrolle geraten war. Im Ortsgebiet war er bei erlaubten 50 km/h mit Tempo 107 km/h erwischt worden. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft, dem Mann den Führerschein für alle Klassen für zwei Wochen zu entziehen.

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