VwGH billigt Führerscheinabnahme für zwei Wochen.
Wien. Verkehrsunzuverlässig: So lautete das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich über einen Mann, der im Bezirk Braunau am Inn in eine mobile Radarkontrolle geraten war. Im Ortsgebiet war er bei erlaubten 50 km/h mit Tempo 107 km/h erwischt worden. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft, dem Mann den Führerschein für alle Klassen für zwei Wochen zu entziehen.

