Payrolling. Wenn ein Arbeitskräfteüberlasser bloß die Zahlstelle für das Gehalt von Mitarbeitern ist, aber sonst nichts mitzureden hat: Gilt er dann überhaupt noch als Dienstgeber? Das hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden.
Payrolling. Wenn ein Arbeitskräfteüberlasser bloß die Zahlstelle für das Gehalt von Mitarbeitern ist, aber sonst nichts mitzureden hat: Gilt er dann überhaupt noch als Dienstgeber? Das hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden.
