Barzuschüsse fürs Essen sind nicht steuerfrei
Gutscheine für Essen und Lebensmittel aber schon.
Ein Holzbauunternehmen organisierte die kulinarische Versorgung seiner Mitarbeiter am Betriebsstandort, aber auch an allen Orten, an denen Montagearbeiten durchzuführen waren, folgendermaßen: In bestimmten Gaststätten konnten sie Mahlzeiten einnehmen, die um 4,40 Euro verbilligt waren. Das Unternehmen gab seinen Mitarbeitern den Essenszuschuss bar. Zum Nachweis dafür, dass eine Konsumation tatsächlich stattgefunden hat, legten die Vorarbeiter oder Partieführer der Mitbeteiligten Essensrechnungen vor.

