Haftpflicht. Dass jemand mit hoch erhobener Axt auf andere zuläuft und sie massiv erschreckt, ist keine "Gefahr des täglichen Lebens", bestätigt der Oberste Gerichtshof.
Haftpflicht. Dass jemand mit hoch erhobener Axt auf andere zuläuft und sie massiv erschreckt, ist keine "Gefahr des täglichen Lebens", bestätigt der Oberste Gerichtshof.
