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Rabiater Mann mit Axt nicht versichert

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/286Die Presse - Recht 2018, 7 Heft 35 v. 27.8.2018

Haftpflicht. Dass jemand mit hoch erhobener Axt auf andere zuläuft und sie massiv erschreckt, ist keine "Gefahr des täglichen Lebens", bestätigt der Oberste Gerichtshof.

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